Landtag beschließt modernes Ärztedienstrecht

Während in Wien die Spitalsärzte auf die Straße gehen, um ihren Protest gegenüber der Gesundheitsstadträtin auszudrücken, einigte man sich in Niederösterreich auf ein modernes Dienstrecht, das nun vom Landtag beschlossen wird.

Schon im Jahr 2012 erfolgte in Niederösterreich eine umfassende Modernisierung des Ärztedienstrechts. Es wurde dabei sowohl der Verdichtung spitalsäzrtlicher Arbeit als auch den gesetzlichen Vorgaben zur Reduzierung ärztlicher Inanspruchnahme sowie einer neuen Gehaltsarchitektur Rechnung getragen. In den letzten Jahren haben sich die rechtlichen Vorgaben für die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten verändert und die übrigen Bundesländer setzten Schritte zur Umsetzung der Vorgaben des KrankenanstaltenArbeitszeitgesetz. Damit ging auch eine Veränderung der dortigen Gehaltsarchitekturen einher. Für die Positionierung der NÖ Kliniken als nachhaltig attraktiver Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte ist es daher erforderlich, das Dienstrecht dementsprechend anzupassen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Dem Beschluss, der vom Landtag in seiner Sitzung am 22. September gefasst werden soll, liegt eine Einigung mit den Belegschaftsvertretern zu  Grunde. Es geht dabei vor allem um die Erhöhung der Gehälter für Ausbildungsärzte, Allgemeinmediziner in öffentlicher Anstellung und Oberärzte mit Blick auf die angrenzenden Bundesländer. Ebenfalls wird es ein gemeinsames Gehaltsschema für alle Ausbildungsärzte (in Basisausbilund, Ausbildung zur Allgemeinmedizin sowie Facharztausbildung) geben. Darüber hinaus wird der Anrechnungsmodus von facheinschlägigen Vordienstzeiten für Ausbildungsärzte vereinfacht sowie der "Umstellungszuschlag" bis zum Jahr 2018 verlängert.

Gesundheitssystem bleibt finanzierbar

Die gegenständlichen Maßnahmen haben für das Land NÖ im Jahr 2016 Mehrkosten in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro zur Folge. Die Mehrkosten für das Land NÖ betragen ab dem Jahr 2017 ca. 26,3 Millionen Euro.  Um die Gewährleistung der Finanzierbarkeit des öffentlichen Gesundheitswesens auch weiterhin sicher zu stellen, wird der Oberarztzuschlag betrags- und verhältnismäßig angepasst. Durch die Erhöhung des Grundgehaltes kommt es jedoch in jedem Fall zu einer sofortigen und plötzlichen betragsmäßigen Besserstellung gegenüber der bisherigen Einkommenssituation. Die Erhöhung der Grundgehälter garantiert somit eine Abfederung der Maßnahme. Für bereits länger angestellte Oberärzte in höheren Entlohnungsstufen erfolgt die Anpassung des Oberarztzuschlages weitgehend mit dem gleichen Betrag wie bei Oberärzten in niedrigeren Entlohnungsstufen um, das bei Einführung des Oberarztzuschlages verfolgte Ziel, einen Ausgleich des Verdienstes über einen längeren Zeitraum zu schaffen, sachgerecht zu verwirklichen.